Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns (Auftragnehmer, nachstehend AN) übernommenen Aufträge sind die zugrundeliegenden Einzelverträge sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
Die U-Pumpe sollte 12 Stunden vor dem Untersuchungsbeginn ausgebaut sein, um Trübung zu vermeiden.
Die ungehinderte Zu- und Abfahrt für unsere Untersuchungsfahrzeuge bis 3,5 t setzen wir voraus. Anderenfalls muss vom Auftraggeber kostenlose Schlepphilfe geleistet werden
Die ungehinderte Zu- und Abfahrt für unseren Lastzug (LKW bis 16 t, Hänger bis 10t) setzen wir voraus. Anderenfalls muss vom Auftraggeber (AG) kostenlose Schlepphilfe geleistet werden. Für Schäden am Gelände kommen wir nicht auf. Die örtliche Einweisung unseres Trupps ist Aufgabe des AG. Das Übernachten unserer Monteure im Hänger an der Baustelle muss vom AG gestattet sein.
Kostenlose Stellung von Strom 3×400 V, 63 A anschlussfertig und ein Wasseranschluss mit Trinkwasserqualität,
Menge: 6 m³/h muss vom AG gewährt werden.
Materiallieferungen sind, soweit unser Arbeitstrupp nicht vor Ort ist, auf Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen und gegen Diebstahl und Vandalismus geschützt zu lagern. Sollten hierbei Schäden oder Fehlbestände auftreten, müssen diese sofort bei der Spedition und in unserer Firma angezeigt werden.
Das Einholen der behördlichen Genehmigung für Regenerierungsarbeiten mit Einsatz von Regenerierungsmittel ist Aufgabe des AG. Diese Erlaubnis muss vom AG bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragt und uns spätestens zu Arbeitsbeginn vorgelegt werden. Der AG bestimmt den Ort für die Aufnahme des Abpumpwassers. Eventuell notwendige Genehmigungen sind Sache des AG.
Unsere Angebote sind ausdrücklich freibleibend.
Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Durchführung der Arbeiten.
Die Preisbindung beträgt 2 Monate für Dienstleistungen und 4 Wochen für Materiallieferungen ab Angebotserstellung. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die vom AN nicht zu verantworten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten zu erhöhen.
Leistungen und Materialeinsatz, die die Menge des Angebotes überschreiten und zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich berechnet. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.