Willkommen bei Ihrem starken Partner für Reinigung und Regenerierung von Vertikalbrunnen, Horizontalbrunnen und Quellen.

AQUAPLUS® – Die Zukunft der Brunnenregenerierung

 

1. Allgemeines

1.1 Rechtsgrundlage

Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns (Auftragnehmer, nachstehend AN) übernommenen Aufträge sind die zugrundeliegenden Einzelverträge sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.

1.2 Nebenabreden

Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

2. Werkseitige Leistungen

2.1 Unterwasser-Fernsehuntersuchung

2.1.1 Ausbau der U-Pumpe

Die U-Pumpe sollte 12 Stunden vor dem Untersuchungsbeginn ausgebaut sein, um Trübung zu vermeiden.

2.1.2 Zufahrt zur Untersuchungsstelle

Die ungehinderte Zu- und Abfahrt für unsere Untersuchungsfahrzeuge bis 3,5 t setzen wir voraus. Anderenfalls muss vom Auftraggeber kostenlose Schlepphilfe geleistet werden

2.2. Reinigungs-, Regenerierungs- und Sanierungsarbeiten

2.2.1 Baustelleneinrichtung

Die ungehinderte Zu- und Abfahrt für unseren Lastzug (LKW bis 16 t, Hänger bis 10t) setzen wir voraus. Anderenfalls muss vom Auftraggeber (AG) kostenlose Schlepphilfe geleistet werden. Für Schäden am Gelände kommen wir nicht auf. Die örtliche Einweisung unseres Trupps ist Aufgabe des AG. Das Übernachten unserer Monteure im Hänger an der Baustelle muss vom AG gestattet sein.

2.2.2 Energieversorgung

Kostenlose Stellung von Strom 3×400 V, 63 A anschlussfertig und ein Wasseranschluss mit Trinkwasserqualität,
Menge: 6 m³/h muss vom AG gewährt werden.

2.2.3 Materiallieferungen

Materiallieferungen sind, soweit unser Arbeitstrupp nicht vor Ort ist, auf Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen und gegen Diebstahl und Vandalismus geschützt zu lagern. Sollten hierbei Schäden oder Fehlbestände auftreten, müssen diese sofort bei der Spedition und in unserer Firma angezeigt werden.

2.2.4 Behördliche Genehmigungen

Das Einholen der behördlichen Genehmigung für Regenerierungsarbeiten mit Einsatz von Regenerierungsmittel ist Aufgabe des AG. Diese Erlaubnis muss vom AG bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragt und uns spätestens zu Arbeitsbeginn vorgelegt werden. Der AG bestimmt den Ort für die Aufnahme des Abpumpwassers. Eventuell notwendige Genehmigungen sind Sache des AG.

3. Angebot

Unsere Angebote sind ausdrücklich freibleibend.
Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

4. Preise

4.1 Bestellung

Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Durchführung der Arbeiten.

4.2 Preisbindung

Die Preisbindung beträgt 2 Monate für Dienstleistungen und 4 Wochen für Materiallieferungen ab Angebotserstellung. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die vom AN nicht zu verantworten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten zu erhöhen.

4.3 Mehrungen

Leistungen und Materialeinsatz, die die Menge des Angebotes überschreiten und zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich berechnet. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.